Festbedingungen
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Allgemeine Fest- und Veranstaltungsbedingungen
Das Ruethenfest wird vom Ruethenfestverein e.V. Landsberg a. Lech, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Tobias Wohlfahrt, 86899 Landsberg a. Lech, veranstaltet. Vorstandschaft, berufene Beirats- und weitere Mitglieder des Ruethenfestvereins sind bei der Vorbereitung und der Durchführung des Festes ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Der Ruethenfestverein ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein (AG Augsbrug VR Nr. 40013), der sich der Brauchtumspflege widmet. Für alle bei der Organisation und Durchführung des Festes beteiligten natürlichen und juristischen Personen, insbesondere Vereinsmitglieder, Teilnehmer der Gruppen, Helfer, Betreuer, unterstützende andere Vereine und deren Mitglieder, die Stadt Landsberg am Lech, Anlieger, Zuschauer und die Festzeichenerwerber gilt folgendes:
1. Mit dem Erwerb des Festzeichens kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem Ruethenfestverein zustande, der den Besucher berechtigt, den für das Ruethenfest gesperrten Teil der Innenstadt zu betreten und folgende Veranstaltungen des Vereins zu besuchen:
a) Hauptfestzeichen:
Eröffnungsfeier (Mittwochabend)
Historische Tänze am Nachmittag (Samstag)
Großer historischer Festzug am Nachmittag (Samstag und Sonntag)
Fahnenschwinger (Sonntagvormittag)
Abschlussveranstaltung mit historischen Tänzen (Sonntagabend)
b) Tageszeichen:
Nur die für diesen Tag vorgesehene Veranstaltung
Nähere Informationen ergeben sich aus dem mit dem Erwerb des Festzeichens ausgehändigtem Festprogramm.
2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Besucherplatz ist mit dem Erwerb des Festzeichens nicht verbunden.
3. Das Festzeichen ist zu den Veranstaltungen deutlich sichtbar zu tragen. Es dient als Nachweis für die Entrichtung des Eintrittspreises. Kann der Besucher das Festzeichen nicht vorweisen, kann er von den vom Ruethenfestverein eingesetzten Ordnern/innen aus dem gesperrten Bereich der Innenstadt verwiesen werden. Den Anweisungen der vom Ruethenfestverein eingesetzten Ordner/innen ist unbedingt Folge zu leisten.
4. a) Der Besucher wird ausdrücklich auf das unvermeidbare Risiko bei der Durchführung von Massenveranstaltungen, insbesondere des Festzuges mit Wägen und Tieren, hingewiesen. Der Besuch sämtlicher Veranstaltungen des Ruethenfestvereins erfolgt auf eigenes Risiko. Eltern haften für Ihre Kinder.
b) Der Ruethenfestverein haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
c) Der Ruethenfestverein haftet für die Verletzung wichtiger Vertragspflichten, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen nur für den Ersatz des bei Festzeichenerwerbs vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
d) Außer in den Fällen des 4b) und 4c) haftet der Ruethenfestverein für fahrlässig verursachte Schäden nicht.
e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der Organe, Mitglieder und aller Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Ruethenfestvereins.
5. Beim Ausfall oder beim Abbruch der Veranstaltungen, auch des Festzuges, sei es witterungsbedingt, infolge höherer Gewalt, auf behördliche Anweisung oder aus anderen Gründen, erfolgt keine Erstattung – auch nicht teilweise – des entrichteten Eintrittgeldes.
6. Nicht vom Ruethenfestverein durchgeführte Veranstaltungen, wie z.B. die Bewirtung in der Innenstadt, werden ausschließlich von den jeweiligen Betreibern auf eigene Regie angeboten. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Ruethenfestverein und den dortigen Besuchern besteht nicht. Für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Veranstaltungen entstehen, übernimmt der Ruethenfestverein keine Haftung.
7. Der Kauf, das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken durch Kinder und Jugendliche bei den Festveranstaltungen und Lagern ist strengstens verboten. Ordner und Lagerleiter sind angewiesen und berechtigt, diese abzunehmen und auszuleeren.
8. Gerichtsstand ist Landsberg am Lech. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ruethenfestverein e.V. Landsberg a. Lech
– Vorstandschaft –